REISE- UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN

gültig ab 01.04.2018

 

Die Firma Terminal Eins Reisevermittlungsgesellschaft mbH (nachfolgend Terminal Eins bezeichnet) tritt als Vermittler von Beförderungsleistungen (z.B. Flügen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotels, Mietwagen) oder fremd veranstalteter Reisen auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Beförderungsleistungen und sonstiger fremder touristischer Leistungen.

 

I. VERTRAGSINHALT

 

Der Auftrag an uns, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich (auch per Email), mündlich oder telefonisch erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch wenigstens 16 Tage ab Anmeldedatum gebunden.

 

Die Buchung wird für uns erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten.

 

II. HAFTUNG VON TERMINAL EINS ALS VERMITTLER

 

Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von terminal eins gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.

 

III. UMBUCHUNG/RÜCKTRITT

 

Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Leistungsträger hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Fall von Rücktritt und Umbuchung bleibt unser Anspruch auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen Neuabschluss entsteht ggf. ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass wir oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben.

 

IV. LINIEN- UND CHARTERFLÜGE

 

Linien- und Charterflüge sind von Terminal Eins vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten folgende Bedingungen:

 

1. Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über terminal eins möglich.

 

2. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.

 

3. Für den Rücktritt von einem Linien- oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Veranstalters. terminal eins kann jedoch für die Bearbeitung der Buchung und des Rücktritts sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt eine pauschale Rücktritts- (Storno-)gebühr in Höhe von € 200,-- geltend machen.

 

Die pauschalen Rücktrittsgebühren gelten das entgangene Vermittlungsentgelt und die entstandenen Aufwendungen von Terminal Eins ab. Terminal Eins stellt den Teilnehmer im Verhältnis zum Leistungsträger von dessen Forderungen aufgrund des Rücktritts vom Vertrag frei. Alle pauschalen Rücktrittsgebühren verstehen sich pro Person. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens aufgrund seines Rücktritts unbenommen.

 

4. Preisänderungen: Terminal Eins ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Terminal Eins bzw. der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind: Devisenkursänderungen, Beförderungstarife und -preise, behördliche Gebühren und Abgaben (z.B. Steuern, Flughafengebühren, Kerosinzuschläge).

 

V. ZAHLUNG

 

Bei allen von Terminal Eins vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung der Reise kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Rechnung jeweils gesondert angegeben.

 

Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

 

VI. VERSICHERUNGEN

 

Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

 

VII. AUSKUNFTE UBER PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

 

Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Teilnehmer mitgeteilt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die Behörden besteht. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Medien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

 

VII. HAFTUNGSBESCHRANKUNG

 

Für Schäden im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund,haften wir unbeschrankt bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung. Für darüber hinausgehende Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Terminal Eins Reisevermittlungsgesellschaft mbH
Hannover, HRB 56375
Geschäftsführer: Elmar Kriesten